Hier findet Ihr allgemeine Fragen zur Vorbereitung auf das Studium der Wirtschaftsinformatik.
Wie bereite ich mich am besten auf das Studium vor?
Grundsätzlich gibt es zur Vorbereitung auf das Studium sogenannte Vorkurse, die auf bestimmte Lehrveranstaltungen vorbereiten und einen schon mal an die Lehrweise einer Universität heranführen. Dafür gibt es das MINT-Kolleg, wo man auch auf der folgenden Seite sehen kann, welche Kurse für einen selbst am besten geeignet sind.
Welche Ausstattung brauche ich für mein Studium?
Man kann nicht pauschal sagen, welche Geräte man genau für das Studium benötigt, aber für Module wie z.B. Programmieren benötigt man einen Computer/Laptop, daher wird dies für das Studium vorausgesetzt. Ansonsten bleibt es einem selbst überlassen, ob man Papier und Bleistift zum Mitschreiben verwendet oder ein Tablet.
Im nachfolgenden Bereich kann man jegliche Frage finden, die im Zeitraum des Studiums relevant sind.
Grundlegende Informationen zur An- und Abmeldung von Prüfungen findet ihr hier.
Wo erfahre ich, wann welche Prüfungen stattfinden?
Grundsätzlich könnt ihr die Klausuren für Wirtschaftswissenschaften immer hier herausfinden, wann welche Prüfungen stattfinden und auch wann die jeweiligen Nachprüfungen stattfinden.
Für die Informatik-Klausuren müsst ihr hier nachschauen.
Die Klausuren für Jura findet ihr auf der ZAR-Website.
Wo kann ich mich zu Prüfungen an-/abmelden?
Die An- und Abmeldung, sowie die Rückmeldung zum neuen Semester und auch die Ausstellung von Bescheinigungen findet man im Campus-Management-System.
Für weitere Angelegenheiten, sowie auch rechtliche Fragen rund um die Prüfungen, findet ihr alle wichtigen Informationen auf dieser Seite. Solltet ihr dennoch weitere Fragen haben, könnt ihr uns auch gerne per Mail schreiben.
Wie viele Versuche habe ich um eine Prüfung zu bestehen?
Grundsätzlich hat man für jede Prüfung insgesamt 2 Versuche, diese schriftlich zu bestehen. Gelingt dies nicht, hat man noch einen Versuch für die mündliche Prüfung, in der man allerdings nur eine 4,0 erreichen kann.
Der Ablauf sieht noch einmal wie folgt aus:
Erster regulärer Versuch -> Zweiter regulärer Versuch -> Mündliche Nachprüfung
-> Antrag auf Zweitwiederholung -> Wdh. der zweiten Wiederholung -> Wdh. der mündlichen Nachprüfung
Was kann ich tun, wenn ich die mündliche Nachprüfung nicht bestehe?
In diesem Fall muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine Orientierungsprüfung oder eine "normale Prüfung" handelt.
Bei einer Orientierungsprüfung kann man leider nicht viel machen, da es auch rechtlich kaum Möglichkeiten gibt.
Bei einer "normalen Prüfung" kann jedoch immer ein Antrag auf zweite Wiederholung gestellt werden. Alle wichtigen Informationen dazu findet ihr auf dieser Seite. Ansonsten steht das Beratungsteam des Forums jederzeit per Mail zur Verfügung.
Reicht es aus, wenn ich die Privatrechtliche Übung mit nur zwei Fallbearbeitungen bestehe?
Grundsätzlich ist die Privatrechtliche Übung in zwei Teile aufgeteilt, BGB und HGB,
wobei es für das BGB 3 Klausuren und für das HGB nur 2 Klausuren gibt.
Wichtig ist, dass man aus jedem Block mindestens eine Klausur besteht.
Das heißt, wenn man die ersten beiden Klausuren der jeweiligen Blöcke besteht, braucht man die folgenden Klausuren theoretisch nicht zu schreiben.
Die Note in diesem Modul wird aus den Ergebnissen der beiden Klausuren gebildet und zugunsten der Studierenden gerundet. Habt ihr z.B. in BGB eine 2,0 und in HGB eine 3,0 geschrieben, erhaltet ihr eine Gesamtnote von 2,3 für das Modul.
Welche Fristen im Studium zu beachten sind und welche es überhaupt gibt, erfährt man in diesem Abschnitt.
Orientierungsprüfungen
Grundsätzlich gelten für die Orientierungsprüfungen die Fristen, dass man sie bis zum 2. Semester versucht und bis zum 3. Semester bestanden haben muss. Als Versuch gilt hier in Einzelfällen auch der Versuch des Übungsscheins, z.B. Programmieren.
Auch für diese Fristen kann eine Verlängerung beantragt werden, was sich jedoch als schwierig erweist. Eine grundlegende Übersicht bietet hier die Seite des KIT.
Nicht bestandene Prüfungen
Auch hierfür gibt es eine Frist von 2 Semestern. So muss z.B. nach dem Versuch im Sommersemester der zweite Versuch spätestens im darauffolgenden Sommersemester abgelegt werden.
Auch hier ist eine Fristverlängerung möglich. Das Basisformular und alle weiteren Anforderungen sind [hier] (https://www.mach.kit.edu/4450.php) zu finden.
In diesem Bereich werden allgemeine Fragen beantwortet, die nicht in die vorgegebenen Kategorien passen.
Wo kann ich meine Karte für Gebäude freischalten?
Um zum Beispiel in das Alianzgebäude am Kronenplatz zu kommen benötigt man eine Freischaltung für das Gebäude, die man unter diesem Link.
Wo kann ich auf dem Campus drucken?
Drucken kann man im Atis (im Keller des Info-Gebäudes). Dazu braucht man einen Atis-Account, den man sich hier einrichten kann.
Dort kann man dann online Aufträge starten und diese dann direkt an den Druckern abholen.